Freie Software ist ein erfolgreiches Konzept. Oft unsichtbar, läuft auf einem Großteil der Internetinfrastruktur freie Software. Wer ein Smartphone mit Android oder iOS verwendet, verwendet zu einem wesentlichen Teil freie Software.

Ich bin einer von über 12.000 Leuten, die am Linux-Kern mitarbeiten. Damit ist der Linux-Kern eines der größten kooperativen Projekte in der Geschichte der Menschheit. Freie Software ist eines der wenigen Beispiele, wo Solidarökonomie im großen Stil funktioniert und erfolgreich Hochtechnologie produziert. Inzwischen ist es möglich, Computer ganz ohne kommerzielle Software zu verwenden.

Seit der Erfindung des Copyleft (im Gegensatz zu Copyright) funktioniert die Koexistenz bzw. Kooperation zwischen großen Konzernen und freiwilligen Aktivisten wie mir relativ reibungslos. Aber manchmal gibt es trotzdem Probleme: zum Beispiel wenn ein neues Dateiformat ohne ausreichende Spezifikation eingeführt wird. Dann ist es nicht möglich, freie Software zu entwickeln, die diese Dateien lesen kann.

Um zu verhindern, dass der Staat kommerzielle Softwaremonopole fördert, sollten ein paar Regeln gesetzlich verankert werden:

Öffentliche Angebote sollen mit freier Software uneingeschränkt nutzbar sein.

Das hat wichtige Konsequenzen:

  1. Ein Mindeststandard, was freie Software ist, muss gesetzlich definiert werden.
  2. Jede Software, die im Auftrag einer öffentlichen Stelle entwickelt und den Bürgern zur Verfügung gestellt wird, ist ein öffentliches Angebot und muss daher selbst freie Software sein.

Softwareentwicklungsaufträge des Staates sind grundsätzlich so zu vergeben, dass der Staat den Quellcode in geeigneter Form bekommt, sowie das Recht, die Software ohne Einschränkungen weiterzuentwickeln.

Für bereits bestehende Angebote bzw. Software gilt eine Übergangsfrist von 5 Jahren. Werden bestehende Angebote bzw. Software weiterentwickelt, so verkürzt sich die Übergangsfrist auf höchstens 2 Jahre.

Eigentlich sollte das eine Selbstverständlichkeit sein: Wenn ein Haus gekauft wird, dann ist es auch nicht genug, dass es benutzt werden kann. Selbstverständlich darf man es auch umbauen, ausmalen etc., ohne damit automatisch den Verkäufer beauftragen zu müssen.

Privat darf jeder schlechte Geschäfte machen, aber wenn Steuergeld verwendet wird, dann muss darauf geachtet werden, dass nicht Teile der Gegenleistung zurückgehalten werden.

Diese Regel gilt ausdrücklich für Entwicklungsaufträge, aber nicht für Lizenzen.

Die Bundesregierung soll darauf hinwirken, dass die nationalen Vorschriften bezüglich freier Software auf europäischer Ebene übernommen werden.

Ist, glaub' ich, eh klar.

Die Regeln für freie Software sind auch auf andere Bereiche der nicht-materiellen Arbeit zu übertragen. Bewegungen wie open data, open access etc. verfolgen mit ganz ähnlichen Begründungen in ihrem Bereich entsprechende Ziele: Staatlich finanzierte Arbeit soll öffentlich zugänglich gemacht werden, ohne dass Gebühren an kommerzielle Unternehmen zu zahlen sind.